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Aktuelle Corona Regelungen - Was bedeuten 3G und 2G Regelung?
Aktualisiert: 10. Nov. 2021
Um ihren Bürgern ein reibungsloses Leben zu ermöglichen, hat die Regierung verschiedene Verordnungen und Beschlüsse erlassen, um sie vor unterschiedlichen Gefahren zu schützen. Diese Maßnahmen sind nicht nur vom Tagesgeschehen abhängig, sondern auch vom Reservoir- bzw. Impfstatus eines Amtes.
Hier finden Sie alle Informationen, die Sie zur Einhaltung der aktuellen Impf- und Rekonvaleszenzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes benötigen.
Wir helfen Ihnen dabei den Überblick zu behalten.

Was ist die 3G Regel?
Die 3G-Regel steht für „geimpft, genesen oder getestet“. Für Nicht-vollständig-geimpfte oder nicht als genesen gilt muss seit dem 23. August 2021 in bestimmen Fällen entweder einen negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen negativen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen, um beispielsweise Zugang zu Innengastronomie, Veranstaltungen und Festen oder auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio zu erhalten. Gleiches gilt für Besuche in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen. Die 3G-Regel gilt auch für Hallensport oder Unterkünfte wie Hotels und Pensionen.

Was ist die 2G Regel?
Die 2G-Regel ist eine Abkürzung für ‚geimpft oder genesen‘. Orte wie Clubs, Theater, Institutionen, Restaurants oder Fitnessstudios dürfen Sie nur betreten, wenn Sie geimpft sind oder sich vollständig von Corona erholt haben. Es ist entweder ein gültiger Impfausweis oder ein Gesundheitszeugnis erforderlich. Diese verschärften Auflagen sollen eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern. Für die Umsetzung und Ausgestaltung der 2G-Regel sind die Länder zuständig. Wenn Sie in einem Bundesland leben, ist es wichtig zu wissen, welche Vorschriften Sie beachten müssen.
Bleiben Sie gesund!